Kinderfond

 

Zweck des Kulmbacher Kinderfonds

Der „Kulmbacher Kinderfonds“ unterstützt von häuslicher Armut betroffene Kinder. Mögliche Unterstützungen sind z.B.:

Erwerb von Schulmaterialien, Zuschüsse zu Klassenfahrten u. vergleichbaren Schulveranstaltungen, Erwerb von Kleidung und Schuhen, Erwerb vom Ausstattungen für Kinder, Kauf eines Geburtstagsgeschenks (für das Kind), Zuschüsse zur Teilnahme an kulturellen Veranstaltungen.

Kosten, zu deren Übernahme andere Institutionen bzw. staatliche Stellen verpflichtet sind, werden nicht erstattet.

Empfängerkreis

Unterstützt werden Kinder, deren Erziehungsberechtigte Hilfen nach den verschiedenen Teilen des SGB erhalten (z.B. Sozialhilfe, Harz IV oder Wohngeld). Die Bedürftigkeit muss durch entsprechende Bescheide nachgewiesen werden.

Eine Unterstützung kann auch in den Fällen gewährt werden, in denen zwar keine der genannten Hilfen in Anspruch genommen wird, das Familieneinkommen jedoch vergleichbar gering ist. In diesem Fall müssen Verdienstbescheinigungen vorliegen.

Die unterstützten Kinder bzw. deren Familien oder Erziehungsberechtigte müssen in Stadt und Landkreis Kulmbach wohnen.

Der Kulmbacher Kinderfonds hilft überkonfessionell und interkulturell.

Gewährung der Unterstützung

Im Einzelfall können bis zu 50 €/Jahr gewährt werden. Ausnahmen bedürfen der besonderen, schriftlichen Begründung und einer Genehmigung durch die Dekanin, den Dekan des Evang.-Luth. Dekanatsbezirks Kulmbach oder der Geschäftsführung des Diakonischen Werks Kulmbach/Thurnau.

Der Antrag auf Unterstützung kann in mündlicher oder schriftlicher Form erfolgen. Die Abwicklung erfolgt durch die Beratungsstelle der Diakonie.